top of page

Erben und Vererben: Diese drei Dinge sollten Sie unbedingt wissen

03.02.2025:


Wie regelt man seinen Nachlass richtig und rechtssicher? Notar Johannes Eichholz gibt drei Tipps, wie Erblasser Streit unter Erben vermeiden und klare Verhältnisse schaffen können. Mehr dazu beim Infoabend in Bad Laer.

Es ist eine Binse: Das Leben war am Ende immer schon tödlich. Und weil das so ist, besteht Regelbedarf. Der Bad Laerer Rechtsanwalt und Notar Johannes Eichholz nennt drei von vielen Punkten, die den Unterschied zwischen gut geregelt und Chaos machen können.

Richtig vererben und Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden? Oder vielleicht auch jemand gezielt vom Erbe ausschließen? Wem nicht völlig egal ist, was nach seinem Tod mit seiner Hinterlassenschaft passiert, hat Regelbedarf. 

66 Prozent der Deutschen haben kein Testament

Und trotzdem: Nur gut ein Drittel der Menschen in der zweiten Lebenshälfte hatten im Jahr 2023 laut Deutschen Zentrum für Altersfragen ein gültiges Testament – bei Unverheirateten sollen es noch deutlich weniger sein. Nach einer anderen Umfrage aus August 2022 hatten nur 20 Prozent der befragten Deutschen ein aktuelles und gültiges Testament. 

Und die Deutsche Bank, nicht unbedingt das Geldinstitut erster Wahl für Habenichtse, kommt in der Studie „Erben und Vererben 2024“ zu der Erkenntnis, dass die Bereitschaft, sich mit dem eigenen Nachlass zu befassen, sogar noch abnehme.

Aber: Wer seinen Nachlass rechtzeitig und richtig regeln will, wer zudem Streitigkeiten unter den Erben vermeiden möchte, muss sich wohl oder übel damit beschäftigten. Eichholz nennt drei von vielen Punkte, die die Erben und Erblasser berücksichtigen sollten. Und dabei geht es nicht nur um die Zeit nach dem Tod, sondern auch schon um die davor.

1. Wer den Erben bestimmen will, muss ein Testament machen

Das Gesetz sieht vor, dass jeder nach seinem Tod einen Erben hat. Nach dem Gesetz sind das die nächsten Verwandten und gegebenenfalls der Ehepartner. Deswegen gilt: „Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer Ihr Erbe wird – oder gerade nicht wird, müssen Sie zu Lebzeiten ein Testament machen“, erläutert Johannes Eichholz. Dort könne auch die Verteilung zwischen den Erben geregelt werden.

Wenn kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Nicht immer entspricht die allerdings dem, was der Erblasser erwartet oder sich gewünscht hätte. 

„Auch können Sie mit einem Erbvertrag unter Beteiligung ihrer Erben einvernehmliche Regelungen treffen, an die alle gebunden sind, sodass es später möglichst keinen Streit gibt“, so der Rechtsanwalt und Notar. Wichtig: Dabei gelte es, strenge Formvorschriften und auch steuerliche Aspekte zu beachten, sodass sich die Gestaltung durch einen Notar empfehle.

2. Achtung: Auch Schulden werden vererbt

Der Erbe ist der Rechtsnachfolger des Erblassers, betont Eichholz: „Der Erbe tritt daher im Moment des Todes in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Dies gilt natürlich auch für mögliche Schulden, die der Erbe dann zurückzahlen muss.“

Der Rat des Notars: „Wenn Sie also wissen oder befürchten müssen, dass der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie die Erbschaft rechtzeitig ausschlagen, entweder beim Nachlassgericht oder vor einem Notar.“Aber Achtung: Die Frist zur Erbausschlagung betrage sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft, betont Eichholz.

3. Ein Erbe kann nur für einen Verstorbenen handeln

„Wenn Sie wünschen, dass jemand Sie schon zu Lebzeiten vertreten kann, falls Sie sich um Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst kümmern können, sollten Sie eine Vorsorgevollmacht errichten“, rät Eichholz.

Vorsorge für den Ernstfall: Idealerweise regelt man wichtige Dinge nicht nur für die Zeit nach dem Tod. 

Dadurch werde in der Regel auch eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden. „Um diese Vollmacht auf alle möglichen Angelegenheiten zu erstrecken, muss diese von einem Notar beurkundet werden.“



bottom of page